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   BGH, 07.08.1997 - 1 StR 242/97   

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https://dejure.org/1997,10050
BGH, 07.08.1997 - 1 StR 242/97 (https://dejure.org/1997,10050)
BGH, Entscheidung vom 07.08.1997 - 1 StR 242/97 (https://dejure.org/1997,10050)
BGH, Entscheidung vom 07. August 1997 - 1 StR 242/97 (https://dejure.org/1997,10050)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Versuchte Strafvereitelung eines Zeugen wegen Falschaussage vor Gericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 60

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 08.07.1960 - 4 StR 213/60
    Auszug aus BGH, 07.08.1997 - 1 StR 242/97
    Zwar kann die einer Zeugenvereidigung entgegenstehende (versuchte) Strafvereitelung auch in einer in derselben Hauptverhandlung früher erstatteten und abgeschlossenen Falschaussage liegen (BGHSt 34, 68), der Täter einer (hier: versuchten) Strafvereitelung muß aber eine Vortat zumindest für möglich halten (vgl. BGHSt 15, 18, 21 zu § 346 StGB a.F.; Ruß in LK 11. Aufl. § 258 Rdn. 22; Stree Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 258 Rdn. 23 jew. m.w.Nachw.).
  • BGH, 21.04.1986 - 2 StR 731/85

    Strafvereitelung im Hinblick auf im selben Verfahren erstattete Falschaussage

    Auszug aus BGH, 07.08.1997 - 1 StR 242/97
    Zwar kann die einer Zeugenvereidigung entgegenstehende (versuchte) Strafvereitelung auch in einer in derselben Hauptverhandlung früher erstatteten und abgeschlossenen Falschaussage liegen (BGHSt 34, 68), der Täter einer (hier: versuchten) Strafvereitelung muß aber eine Vortat zumindest für möglich halten (vgl. BGHSt 15, 18, 21 zu § 346 StGB a.F.; Ruß in LK 11. Aufl. § 258 Rdn. 22; Stree Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 258 Rdn. 23 jew. m.w.Nachw.).
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